Begrenzung der Verschuldung - Antrag zum Doppelhaushalt 2024/2025

21.01.2024
Antrag

Antrag:

Wir beantragen, alle Aufgaben und Projekte insbesondere in der Vorbereitungs- und Planungsphase noch konsequenter auf Einsparmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen sowie die zeitliche Umsetzung von Projekten über den Doppelhaushalt 2024/2025 hinaus so zu planen, dass eine angemessene Finanzierung mit eigenen Haushaltsmitteln und mit Bundes- und Landesmitteln erreicht und die Verschuldung infolge Kreditaufnahmen begrenzt werden kann.

Begründung:

Mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 setzen Verwaltung und Gemeinderat die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit fort. Die Umsetzung der über Jahre liegen gebliebenen Sanierungsmaßnahmen und Projekte, erforderliche Investitionen in öffentliche Gebäude, Anlagen und Infrastruktur und in den Wohnungsbau, die für das Gemeinwesen unerlässliche Unterstützung von Bildung, Kultur und Sport und nicht zuletzt die zunehmenden Aufgaben und Leistungsgesetze von Bund und Land bringen den städtischen Haushalt an die Grenzen der Finanzierbarkeit. Die Finanzierung weiterer Aufgaben in den kommenden Jahren erfordert eine deutlich ansteigende Kreditaufnahme. Der im Doppelhaushalt 2024/2025 über das Jahr 2025 hinaus perspektivisch dargestellte Anstieg der Kreditaufnahme bereitet uns Sorge.

Die laufenden Aufgaben und die im Doppelhaushalt 2024/2025 abgebildeten Projekte können finanziert werden, sie müssen aber in allen Phasen der Planung und Umsetzung konsequent auf mögliche Kosteneinsparungen überprüft werden. Das gilt insbesondere für den Rathausergänzungsbau und die Sanierung der Rathausbestandsgebäude.

Eine dauerhaft leistbare Finanzierung weiterer zukünftiger Aufgaben und Projekte erfordert zudem geänderte Rahmenbedingungen bei den gesetzlichen Standards und bei der Finanzierung durch Bund und Land. Die von den Kommunen zu erfüllenden Aufgaben müssen auskömmlich und dauerhaft finanziert werden sowie organisatorisch und personell machbar sein. Das trifft für zahlreiche Aufgaben nicht mehr zu. Die Unterbringung und Versorgung obdachloser, geflüchteter oder Asyl suchender Menschen, die Energie- und Mobilitätswende, der weitergehende Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und auf Sozialleistungen sind nur einige Beispiele, deren Umsetzung nicht mehr leistbar ist. Es reicht nicht aus, wenn Bund und Land Gutachten und Untersuchungen zu politischen Zielsetzungen finanzieren. Die Ergebnisse und ihre Umsetzung müssen machbar, wirtschaftlich und bezahlbar für die Kommunen, für Wirtschaft und Gewerbe und für die Bürger sein.

„Die Kommunen sind die Orte der Wahrheit, weil dort die Wirklichkeit ist“. Diese Feststellung des Präsidenten des Gemeindetags Baden-Württemberg beschreibt die Position zwischen politisch ideologischen Zielsetzungen und der Wirklichkeit. Die von Bund und Land verfolgten Ziele stimmen mit der Wirklichkeit vielfach nicht mehr überein. Bund und Land bürden den Kommunen, der Wirtschaft und den Bürgern ständig neue Lasten auf, ohne die Folgen realistisch zu bewerten. Es braucht schnelle und grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen und der Finanzierung, um Kommunen, Wirtschaft und Bürger nicht dauerhaft zu überfordern.

gez. Gert Klaiber, Fraktionsvorsitzender